Bei unseren Mitarbeitern stehen die Trauernden im Mittelpunkt. Wir legen alles daran, den Abschied von den Verstorbenen so einfühlsam wie möglich zu gestalten.
Daher stehen unsere Mitarbeiter Ihnen an 7 Tagen die Woche 24 Stunden zur Verfügung. Im persönlichen Gespräch nehmen wir die Wünsche und Anliegen der Hinterbliebenen auf und informieren über das weitere Vorgehen. Gerne auch bei Ihnen zu Hause. Die Nähe zu den Hinterbliebenen und die Wünsche des Verstorbenen verstehen wir als unsere Aufgabe. Bei uns sind Menschen aus allen Kulturkreisen willkommen.
Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. Hierbei ist es empfehlenswert, den Hausarzt zu erreichen, da ein Notarzt die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht kennt und daher unter Umständen keinen Totenschein ausstellen kann und folglich die Ordnungsbehörde informieren muss.
Nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, der unbedingt beim Verstorbenen verbleiben muss, kann die Versorgung des Verstorbenen und die Überführung zum Friedhof innerhalb kürzester Zeit erfolgen.
Eine Abschiednahme am offenen Sarg kann in unseren Räumen oder auf dem Friedhof unabhängig von der Trauerfeier ermöglicht werden. In Ausnahmefällen sind auch Hausaufbahrungen möglich.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim müssen sich die Angehörigen nicht um die Ausstellung des Totenscheins kümmern. Der Schein wird uns bei der Überführung ausgehändigt.
Mit dem Totenschein und den unten aufgeführten Urkunden veranlassen wir beim Standesamt des Sterbeortes die Ausstellung der für alle Formalitäten nötigen Sterbeurkunde.
Benötigt werden:
Bei Ledigen: Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
(Alternativ zur Heiratsurkunde das Hausstandsbuch evtl. mit Sterbeeintrag des
Ehepartners)
Versicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr!
Die
Versicherung kann von uns nur abgemeldet werden.
Zum Einzug von Sterbegeldern anderer Versicherungen benötigen wir die Policen bzw.
Mitgliedsbücher im Original.
Renten
War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, können wir für den überlebenden
Ehegatten
bei der Postrentenrechnungsstelle das Übergangsgeld beantragen. Die Rentennummer
findet
sich auf dem Rentenbescheid oder den Bankkontoauszügen.
Die eigentlichen Witwenbezüge werden vom Angehörigen selbst beim Rententräger
beantragt!
Eine Beratung durch einen Rentenältesten ist sinnvoll. Bei Verstorbenen ohne
Ehepartner
werden die Renten durch uns abgemeldet.
Graburkunde
Wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir die Graburkunde.
BZW
benötigte Dokumente
Personalausweis der verstorbener Personal
Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Heiratsurkunde/Familienstammbuch
(bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil / bei Verwitweten mit
Sterbeurkunde des Ehegatten)
Testament
Rentenbescheide
Versicherungspolice
Grabdokumente(über ein bereits vorhandenes Familengrab)
Sollten Dokumente nicht vorhanden sein, sind wir gerne bei deren Beschaffung
behilflich.
Gerne beratschlagen wir sie auch in Bezug auf die notwendigen Behördengänge
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